AGB Mietwerkstatt-Hobbywerkstatt Kraftwagenzentrum.de – Nürnberg – Fürth
§1 Vertragsgegenstand
Die Mietwerkstatt Kraftwagenzentrum (nachfolgend KWZ genannt) stellt dem Mieter Hebebühnen und Werkzeug zur Reparatur von Kraftwerkzeugen zur Verfügung.
Das KWZ stellt qualifiziertes Aufsichtspersonal, das in der sachkundigen Benutzung von Werkzeug und Maschinen beratend tätig werden kann.
Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine Beratung über die Ausführung oder Zuverlässigkeit der geplanten Reparatur.
Mit der Unterschrift auf dem Mietvertrag oder der Zustimmung eines mündlichen Vertrages erkennt der Mieter diese AGB`s ausnahmslos an.
§2 Vertragsabschluss
Der Mietvertrag kommt durch die Benutzung der Mietsachen durch den Mieter zustande.
Der Mietvertrag kann jederzeit um weitere Leistungen erweitert werden.
Es gelten die Preise der Mietwerkstatt die ausgehängt sind.
Der Mietvertrag endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe aller angemieteten Mietgegenstände sowie die Erteilung der Rechnung über den Mietzins.
§3 Pflichten des Vermieters
Das KWZ verpflichtet sich , alle Werkzeuge in einwandfreien Zustand zu übergeben . Sie müssen den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
§4Pflichten des Mieters
Der Mieter hat mit den angemieteten Werkzeugen und Maschinen sorgfältig umzugehen
Bei abhanden gekommenen Werkzeugen oder die schuldhafte Beschädigung überlassener Werkzeuge und Betriebseinrichtungen, auch bei unsachgemäßer Bedienung, ist der Mieter zum Schadensersatz verpflichtet
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt folge zu leisten.
Der jeweilige Arbeitplatz ist sauber zu halten.
Eingestellte Fahrzeuge sind durch den Mieter zu versichern und gegen alle Risiken der Beschädigung selbst abzusichern.
§5 Haftungsausschluss
Das KWZ haftet nicht für die Arbeiten, die der Mieter an seinem Fahrzeug durchführt.
Die Benutzung der Mietwerkstatt erfolgt auf eigene Gefahr.
Das KWZ übernimmt keine Obhutpflicht an eingestellten Fahrzeugen. Der Kunde übernimmt dieses Risiko (z.B.: bei Brand, Einbruch, Vandalismus, Diebstahl etc.)
Bei sonstiger Weise verursachten Schäden haftet das KWZ bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner Erfüllungsgehilfin, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschaden haftet das KWZ und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsabschluß vorhersehbaren vertragstypischen Schäden.
§6 Zahlung
Der Rechnungsbetrag für die Miete ist vor Verlassen der Mietwerkstatt in Bar oder per EC –Karte zu begleichen.
Eine Aufrechnung des Mieters mit Ansprüchen gegen das KWZ ist nicht zulässig.
Das KWZ ist berechtigt, bei Mietbeginn eine entsprechende Vorauszahlung zu verlangen.
Vorauszahlungen auf Reservierungen verfallen, wenn der Mieter nicht 15 Minuten vor Antritt des Termins erscheint.
§7 Erweitertes Pfandrecht
Dem KWZ steht wegen seiner Forderung aus dem Mietverhältnis ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Mietverhältnisses in seine Räumlichkeiten gelangten Gegenstände zu.
Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früheren Mietverhältnissen geltend gemacht werden.
§8 Geltung weiterer AGB´s
Erwirbt der Mieter beim KWZ Ersatzteile, Schmierstoffe etc., so gelten die allgemeinen Liefer- und Garantiebedingungen des Herstellers oder Lieferanten.
§9 Gerichtstand
Gerichtstand ist Nürnberg
HAUSORDNUNG
Der Mieter ist eigenverantwortlich für ausreichenden Arbeitsschutz und Arbeitsschutzkleidung
Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Aufenthalt im Werkstattbereich nur in Begleitung eines Erwachsenen erlaubt
Der Mieter verpflichtet sich an die gesetzlichen Sicherheits- und Brandschutzbedingungen zu halten und kann bei Missachtung strafbar gemacht werden.
Das Rauchen ist im Werkstattbereich nicht erlaubt
Beschädigungen jeglicher Art sind sofort dem Aufsichtspersonal zu melden.
Der Arbeitsplatz wird im sauberen Zustand übergeben und ist in einem gesäuberten Zustand zu hinterlassen, andernfalls wird eine Reinigungspauschale von 20€ erhoben
Ausgetretene Flüssigkeiten wie Öl, Frostschutz etc sind unverzüglich aufzunehmen und in die vorgesehenen Behältnisse zu kippen.
Schweiss/Flex Arbeiten und Lackierarbeiten können nur in den zugewiesenen Werkstattteilen gemacht werden
Der Genuss von Alkohol ist in der Werkstatt verboten
Das Arbeiten an Wahrzeugen außerhalb der Werkstatt ist nicht erlaubt
Gemietetes Werkzeug ist gereinigt und in funktionsfähigen Zustand zurück zugeben
Altteile müssen mitgenommen werden oder können kostenpflichtig entsorgt werden
Es ist die strikte Mülltrennung zu beachten
Jeder Diebstahl oder versuchte Diebstahl wird zur Anzeige gebracht
Abgerechnet wir pro angefangene Stunde
Bei Verstoß gegen die Hausordnung ist das Aufsichtspersonal berechtigt ein Hausverbot zu erteilen
Gegenseitig zu helfen ist selbstverständlich